Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Kiten am Rohrspitz bei Badebetrieb

Hallo Rohrspitz-Kiter, 

in letzter Zeit ist es öfters vorgekommen, dass gleichzeitig Kiter und Badegäste im Wasser waren. 
Aus diesem aktuellen Anlass möchten wir wieder dringend darauf hinweisen, dass Badegäste in jedem Fall  uneingeschränkt Vorrang haben! 
Es muss allen Kitesurfern am Rohrspitz klar sein: Sollte es zu Problemen oder gar Verletzungen von Badegästen kommen, ist unsere Kitesurf-Bewilligung am Rohrspitz sofort weg!
 

Berücksichtigt daher bitte unbedingt folgende Regeln und Vorschriften - speziell bei Badebetrieb: 
- ein Kite-Aufbau ist erst ab mind. 3 BFT erlaubt 
- am Rohrspitz sind generell keine Anfängerübungen erlaubt 
- im Uferbereich sind keine Foil-Anfängerübungen erlaubt 
- es darf keinesfalls zwischen den Badegästen gekitet werden 
- wenn sich Badegäste im Wasser befinden muss die Badezone schwimmend (bodydraggen) durchquert werden - hierfür ist aber mindestens eine Leinenlänge Sicherheits-Abstand zu den Badegästen einzuhalten - dies funktioniert meistens am Besten, wenn ihr ganz nördlich - also so nah wie möglich bei der Fahrtrinne  ins Wasser geht - hier sind selten Badegäste
- Lagerung der Foil-Boards nicht im Uferbereich sondern seitlich im hinteren Bereich - am Besten mit verpacktem Foil 

Es liegt an jedem Kitesurfer selbst einzuschätzen, ob ein gefahrloses Starten des Kites bei Badebetrieb und bei wenig Wind überhaupt Sinn macht und ob ein gefahrloses Durchschwimmen der Badezone (ohne dass der Kite ins Wasser fällt) möglich ist. Wenn ihr euch nicht sicher seid, wartet ab und lasst den Badegästen Vortritt! Erfahrungsgemäß verlassen meistens die Badegäste das Wasser sobald der Wind entsprechend zunimmt. 

Wir bitten um strikte Einhaltung dieser Anweisungen im Interesse aller Kitesurfer am Rohrspitz! 

Kite-Connection Rohrspitz
 
der Vorstand 

P.S.: - bitte Board-Beschriftung nicht vergessen (Beschriftungsschilder gibt es am Kiosk/Rezeption) 
       - wir haben Schwimmwesten/Auftriebswesten-Pflicht am Rohrspitz