Die wichtigsten Regeln und Vorschriften für das Kitesurfen am Rohrspitz

Kitesurfen am Rohrspitz ist nur Mitgliedern des Kiteclubs Kite-Connection Rohrspitz erlaubt, da der Kiteclub für einen ordnungsgemäßen Kitesurf-Betrieb verantwortlich ist. Ab 1. November bis 9. Mai gilt ein generelles Winter-Kitesurfverbot aus Naturschutzgründen.

  • Es dürfen keine Kitesurf-Anfänger-Übungen am Rohrspitz durchgeführt werden. Ein Kitesurfkurs (IKO, VDWS oder ähnliches) und sicheres Höhefahren ist Voraussetzung.
  • Jeder Kitesurfer am Rohrspitz muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
  • Am Bodensee gilt für alle Wassersportler Schwimm- bzw. Auftriebswestenpflicht und jedes Board muss mit Namen und Adresse beschriftet sein, dies ist in Österreich Pflicht und wird von der Seepolizei kontrolliert.
  • Es darf ab 3 Windstärken und ausschließlich im dafür vorgesehenen Kitesurf-Korridor (siehe Skizze) gekitet werden.
  • Nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang darf nicht gekitet werden.
  • Bitte halte mindestens 200 Meter Abstand zum Ufer und eine Leinenlänge Abstand zur Hafeneinfahrt ein. Die Hafeneinfahrt darf erst nach der rot-weiß markierten Fahrrinne gekreuzt werden.
  • Bitte beachte die Vorrangregeln und halte ausreichend Abstand zu den Badegästen, sie können die Gefahren des Kitesurfens oft nicht einschätzen.
  • Wenn ein Abtreiben in die Uferzone nicht mehr verhindert werden kann, darf im Uferbereich nicht mehr gekitet werden! Bitte lauf im Stehbereich zurück und wickle ggf. die Leinen auf.
  • Bitte auch auf der Wiese die Leinen immer gleich aufwickeln und den Kite platzsparend auf der dafür vorgesehenen Fläche (siehe Skizze) parkieren.

Bitte um strikte Einhaltung der Regeln, bei Fragen wende dich gerne an die Locals vor Ort.

Verordnung_2023.pdf

kiteplatz 2013


bhverordnung2013_1 bhverordnung2013_2