Die wichtigsten Regeln und Vorschriften für das Kitesurfen am Rohrspitz:
- Kitesurfen am Rohrspitz ist nur registrierten Mitgliedern des Kiteclubs Kite-Connection Rohrspitz erlaubt, da der Kiteclub für einen ordnungsgemäßen Kitesurf-Betrieb verantwortlich ist! Anmeldeformular und Informationen unter: www.kite-connection.at/membership/
- Es darf erst ab min. drei Windstärken aufgebaut und gekitet werden und es dürfen keine Kitesurf-Anfänger-Übungen durchgeführt werden – sicheres Höhefahren ist Voraussetzung! Ein Abtreiben in die Hafeneinfahrt muss unbedingt vermieden werden!
- Jeder Kitesurfer am Rohrspitz muss zumindest einen Kitesurf-Grundkurs (mit Bestätigung IKO-Karte o.ä.) absolviert haben!
- Genehmigter Kitesurf-Korridor (siehe Skizze) muss strikt einhalten werden!
- Kein Kitesurfen außerhalb der Kitesurf-Zone und im Uferbereich – mindestens 200 m Abstand zum Ufer (Bade-Zone/Schilf-Zonen) einhalten!
- Den Durchfahrts-Korridor durch die Badezone nur zum Rein- und Rausfahren verwenden – nicht jedoch zum Kiten!
- Rücksicht auf die Badegäste und andere Wassersportler – sie können die Gefahren des Kitesurfens oft nicht einschätzen! Vorrangregeln und Abstand zu den Windsurfern und Badegästen einhalten!
- Bei einem Abtreiben in die Uferzone nicht mehr kiten, sondern „Höhelaufen“ – Vorsicht auf Badegäste und Zuschauer!
- Mindestens immer eine Leinenlänge Abstand zur Hafeneinfahrt halten! Die Hafeneinfahrt darf erst nach der rot-weiß markierten Fahrrinne gekreuzt werden!
- Leinen immer gleich aufwickeln und den Kite platzsparend auf der dafür vorgesehenen Fläche parkieren! Kite-Start und Lande-Zone gleich freimachen!
- Kite-Lagerung, Board/Bag-Lagerung, Starten und Landen der Kites lt. Skizze!
- Es gilt Schwimmwesten- bzw. Auftriebswesten-Pflicht!
- Nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang darf nicht gekitet werden!
- Jedes Board muss mit Name und Adresse beschriftet sein – dies ist in Österreich Pflicht und wird von der Seepolizei kontrolliert!
- Jeder Kitesurfer am Rohrspitz muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen!
- Parken bitte auf dem öffentlichen Parkplatz des Gasthauses Salzmann.
Bei Unklarheiten bitte unbedingt vor Ort bei Vorstands-Mitgliedern oder „erfahrenen“ Kitern entsprechend informieren – wir bitten um strikte Einhaltung aller Regeln!
Ab 1. November 2019 gilt das generelle Winter-Kitesurfverbot aus Naturschutzgründen!