Mehrere herrenlose Kite-Boards gefunden
Zitat von Markus am 15. Juli 2025, 11:18 UhrQuelle: https://vorarlberg.orf.at/stories/3312604/
Mehrere herrenlose Kite-Boards gefunden
Dass ein solcher Anruf getätigt werden müsse, komme immer mal wieder vor, heißt es bei der Seepolizei in Hard. In den vergangenen Wochen habe man mehrere herrenlose Boards zum Kite-Surfen oder auch SUPs etc. im Wasser entdeckt. Auch Kite-Boards fallen unter die Beschriftungsregel – überhaupt gilt eine solche Pflicht für viele Gefährte auf dem See. Auch Kanu, Kajak, Windsurfer, Rennruderboote, Schlauch- und Paddelboote werden in diesem Zusammenhang von der Polizei aufgezählt – und zwar unabhängig von der Länge der Wasserfahrzeuge.
Für sämtliche mit Maschinenantrieb ausgestatteten Boote gilt hingegen eine Zulassungspflicht, ihnen wird ein Kennzeichen zugewiesen. Segelboote und Ruderboote ab 2,5 Meter Länge unterliegen zumindest einer Kennzeichnungspflicht mit einem behördlich zugewiesen Kennzeichen. Insgesamt gebe es überhaupt nur sehr wenige Boot, die weder die Kennzeichen noch eine Beschriftung mit Name und Anschrift benötigen, heißt es von der Wasserpolizei. Klassisch sei hier die Segeljolle (Optimismus) für Kinder.
Grundsätzlich kann Geldbuße anfallen
Ist ein Board nicht mit den vorgegebenen Kontaktdaten versehen, ist das jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann dementsprechend mit einer Geldbuße geahndet werden. „Nach Jahren der Aufklärung muss bei Feststellung auch mit einer dementsprechenden Ahndung der Übertretung gerechnet werden“, heißt es von der Wasserpolizei. Die Beschriftung sei ja auch im Interesse des Eigentümers, das Brett wiederzubekommen, wenn es abgetrieben sei, heißt es bei der Wasserpolizei. Eine weitere Sicherheitsregel: Wer sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt, muss eine Schwimmhilfe (50N Auftrieb) dabeihaben....
Quelle: https://vorarlberg.orf.at/stories/3312604/
Mehrere herrenlose Kite-Boards gefunden
Dass ein solcher Anruf getätigt werden müsse, komme immer mal wieder vor, heißt es bei der Seepolizei in Hard. In den vergangenen Wochen habe man mehrere herrenlose Boards zum Kite-Surfen oder auch SUPs etc. im Wasser entdeckt. Auch Kite-Boards fallen unter die Beschriftungsregel – überhaupt gilt eine solche Pflicht für viele Gefährte auf dem See. Auch Kanu, Kajak, Windsurfer, Rennruderboote, Schlauch- und Paddelboote werden in diesem Zusammenhang von der Polizei aufgezählt – und zwar unabhängig von der Länge der Wasserfahrzeuge.
Für sämtliche mit Maschinenantrieb ausgestatteten Boote gilt hingegen eine Zulassungspflicht, ihnen wird ein Kennzeichen zugewiesen. Segelboote und Ruderboote ab 2,5 Meter Länge unterliegen zumindest einer Kennzeichnungspflicht mit einem behördlich zugewiesen Kennzeichen. Insgesamt gebe es überhaupt nur sehr wenige Boot, die weder die Kennzeichen noch eine Beschriftung mit Name und Anschrift benötigen, heißt es von der Wasserpolizei. Klassisch sei hier die Segeljolle (Optimismus) für Kinder.
Grundsätzlich kann Geldbuße anfallen
Ist ein Board nicht mit den vorgegebenen Kontaktdaten versehen, ist das jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann dementsprechend mit einer Geldbuße geahndet werden. „Nach Jahren der Aufklärung muss bei Feststellung auch mit einer dementsprechenden Ahndung der Übertretung gerechnet werden“, heißt es von der Wasserpolizei. Die Beschriftung sei ja auch im Interesse des Eigentümers, das Brett wiederzubekommen, wenn es abgetrieben sei, heißt es bei der Wasserpolizei. Eine weitere Sicherheitsregel: Wer sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt, muss eine Schwimmhilfe (50N Auftrieb) dabeihaben....
